Allgemeine Geschäftsbedingungen der Konditorei-Kaffee Zauner GmbH

Konditorei-Kaffee Zauner GmbH
gültig ab 25.05.2018

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Konditorei- Kaffee Zauner GmbH (in der Folge kurz „ZAUNER“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der ZAUNER nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen von ZAUNER gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.

2. Bestellung und Vertragsabschluss

  1. Die Präsentation der Waren im Webshop stellt kein bindendes Angebot von ZAUNER auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
  2. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
  3. Auswahl der gewünschten Ware, Anzahl/Menge
  4. Eingabe der Anmeldedaten als Gast (einmalige Bestellung) oder für die Registrierung im Webshop (Vorname, Nachname, Firma (sofern anwendbar), Straße u. Haus-Nr, PLZ, Ort, Land, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, USt.-ID (sofern anwendbar)), nach erstmaliger Registrierung ist nur mehr eine Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Kennwort erforderlich
  5. Wahl der Versandart und Art der Bezahlung
  6. Einblenden der vorvertraglichen Informationen für Verbraucher gemäß § 5a KSchG und § 4 FAGG
  7. Prüfung der Angaben im Warenkorb
  8. Bestätigung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“
  9. Durch das Absenden der Bestellung im Webshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren, ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher und diese AGB als für das Rechtsverhältnis mit ZAUNER allein maßgeblich an.
  10. ZAUNER bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch ZAUNER dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei ZAUNER eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

3. Rücktrittsrecht des Verbrauchers gemäß § 11 FAGG

  1. Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume von ZAUNER geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von vierzehn Werktagen zurücktreten.
  2. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Kalendertage. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Verbraucher (Kunde) die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat.
  3. Die Rücktrittserklärung kann mittels Muster-Widerrufsformular, abrufbar auf www.zauner.at, auch elektronisch erfolgen.
  4. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Ablaufdatum überschritten wurde (§ 18 Abs 1 FAGG).
    Schnell verderblich sind die im Webshop angebotenen Produkte: Sacherigel, Zaunertorte Nougat-Chocolat, Zaunertorte Trüffel, Linzertorte, Ischler Schokokuchen, Plumcake, Bischofsbrot, Amarenakuchen
    Für diese besteht daher kein Rücktrittsrecht.
  5. Tritt der Verbraucher (Kunde) vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
    1. ZAUNER die vom Verbraucher (Kunden) geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher [Kunde] eine andere Art der Lieferung als die von ZAUNER angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) zu erstatten und den vom Verbraucher (Kunden) auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
    2. der Verbraucher (Kunde) die empfangene Ware zurückzustellen und ZAUNER ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Ware, zu zahlen.
    3. Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.

4. Preise, Versandkosten

  1. Die Preise sind auf der Startseite des Webshops bei den einzelnen Artikeln angeführt. Alle von ZAUNER genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
  2. Die Verkaufspreise von ZAUNER beinhalten keine Kosten für den Versand. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Es werden für den Versand die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Versandart, in Rechnung gestellt.
    Die Versandkosten werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung im Warenkorb angezeigt

5. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

  1. Die Rechnungen von ZAUNER sind unverzüglich zur Zahlung fällig, mit einer der folgenden Zahlungsweisen zu begleichen:
    • Vorauszahlung
    • eine der folgenden Kreditkarten: JCB, EPS, Diners Club, American Express, MasterCard, Visa
    • mit Pay-Box Mobile Phone Payment
    • Zahlung auf Rechnung (ab der 2. Bestellung des Kunden möglich nach erfolgter Registrierung)
    • per Nachnahme

    Die angegebene Kreditkarte wird sofort nach Absenden der Bestellung belastet. Die Daten der Kreditkarte werden in keiner Forme gespeichert.

  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ZAUNER berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Privatkunden: 4 % pa, bei Unternehmern: 9,2 % pa über dem Basiszinssatz.
  3. ZAUNER ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

6. Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die ZAUNER entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7. Gefahrenübergang und Annahmeverzug

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an das Transport-/Zustellunternehmen, welches mit der Lieferung beauftragt wird auf den Kunden über.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist ZAUNER nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür der ZAUNER eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist ZAUNER berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. In dem Fall, dass Zauner auf Vertragserfüllung besteht, hat der Kunde sämtliche mit dem Verzug verbundenen Kosten und Schäden zu ersetzen (das sind allfällige Rücksende-Spesen, neuerliche Versandkosten und damit verbundene Regiekosten). In dem Fall, dass Zauner vom Vertrag zurücktritt, hat der Kunde den Nichterfüllungsschaden zu ersetzen (siehe Punkt 12. Unten).

8. Lieferbedingungen

  1. Zur Leistungsausführung ist ZAUNER erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.
  2. Sofern nicht in der Auftragsbestätigung anders angegeben, bringt ZAUNER die Ware innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang in den Versand.
    Allfällige Angabe von Lieferterminen erfolgen unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt den Kunden jedenfalls erst dann zur Geltendmachung des Rücktrittsrechtes, wenn ZAUNER trotz schriftlicher Setzung einer mindestens 2-wöchigen Nachfrist die Lieferung nicht durchführt.
    Die Lieferfrist wird durch alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Arbeitskonflikte, um die Dauer der Hinderung verlängert.
    Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von ZAUNER gesondert in Rechnung gestellt werden.

9. Gewährleistung

Auftretende Mängel sind – ohne, dass für den Kunden, der Konsument iSd KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden werden – möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekanntzugeben. Wenn der Kunde Unternehmer iSd KSchG ist, hat er die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage (Montag-Freitag) nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbarer Mängel zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen.

Für jede Art von Lieferung verjähren Ansprüche aus Mängeln – unabhängig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden (insbesondere Gewährleistung, Schadenersatz, besonderes Rückgriffsrecht) – innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung, bzw. Leistung. Für Konsumenten beginnt diese Frist bei Rechtsmängel erst ab Erkennbarkeit des Mangels.
Der Kunde kann bei Mangelhaftigkeit der Sache zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Nur, wenn diese beiden Leistungen nicht verfügbar sind, kann der Kunde – entsprechend der gesetzlichen Regelung – angemessene Preisminderung oder Wandlung begehren. Wenn ZAUNER einen Mangel verbessert, erfolgt dies kosten- und spesenfrei, wobei ZAUNER verlangen kann, dass der Kunde die Ware – soweit dies tunlich ist – auf Gefahr von ZAUNER und dessen Kosten an ZAUNER versendet. Der Kunde ist verpflichtet ZAUNER die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben.

10. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder – bei Verbrauchergeschäften – für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

11. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von ZAUNER unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist ZAUNER berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentumsrecht von ZAUNER hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von ZAUNER erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

12. Rücktrittsrecht von ZAUNER/unberechtigter Rücktritt des Kunden

  1. Bei Annahmeverzug (Punkt 7.) oder anderen wichtigen Gründen, wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist ZAUNER zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat ZAUNER bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ZAUNER von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat ZAUNER die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von ZAUNER einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

13. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

  1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von ZAUNER automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse ZAUNER bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

14. Zurückbehaltungsrecht

Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation – außer in den Fällen der Rückabwicklung – nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

15. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von ZAUNER.
  2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  3. Die Vertragspartner vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von ZAUNER sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
  4. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

16. Teilnichtigkeit

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

17. Schlussbestimmungen

  1. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.
  2. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.
  3. Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.